Lexikon Krankenversicherung
Ende der Mitgliedschaft

Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft bei Arbeitnehmern, die wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze aus der Krankenversicherungspflicht ausscheiden, endet normalerweise ebenfalls mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bemessungsgrenze überschritten wird. Allerdings muss der Arbeitnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt erklären. Gibt der Arbeitnehmer keine entsprechende Erklärung ab, wird er automatisch freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.

Dieses Versicherungsverhältnis ist dann kündbar mit Ablauf des übernächsten Monats, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied den Austritt erklärt, wenn nicht die Satzungen der Krankenkassen etwas anderes bestimmen.