Lexikon Krankenversicherung
Ende der Versicherungspflicht

Ende der Versicherungspflicht

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgeld die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, werden als krankenversicherungsfrei bezeichnet. Die Versicherungspflicht endet aber nicht bereits mit dem Tage des Überschreitens, sondern erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass auch die Beitragsbemessungsgrenze des nächsten Kalenderjahres überschritten wird.