Lexikon Krankenversicherung
Erziehungsgeld
Erziehungsgeld
Anspruch auf Erziehungsgeld haben Mütter oder Väter, die ihr Neugeborenes selbst betreuen.
Das Erziehungsgeld beträgt höchstens:
- 300 Euro monatlich (Regelbetrag für 2 Jahre) oder
- 450 Euro monatlich (Budget für 1 Jahr)
Seit dem 01.01.2007 heißt das Erziehungsgeld allerdings Elterngeld und auch bei dem Pauschalsatz ergeben sich Änderungen. Es gibt nicht wie bei dem Erziehungsgeld eine Pauschale. sondern das Erziehungsgeld richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.
Es werden 67 % des letzten Einkommens bezahlt, ausgehend von dem Elternteil der das Elterngeld beantragt. Der Mindestsatz von 300 Euro ist auf jeden Fall gewährleistet, für Einzelkinder sind maximal 1.800 Euro monatlich möglich und für Mehrlingsgeburt je Kind 300 Euro.

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