Lexikon Krankenversicherung
Fahrtkosten (Transport-)PKV

Fahrtkosten (Transport-)PKV

  • Stationär: Ohne eigene Selbstbeteiligung zum oder vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus (meist 100 Km)
  • Ambulant: I.d.R. bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit) zum nächsten Arzt ohne eigene Selbstbeteiligung.
  • Ausland: Für ärztlich angeordneten und medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland werden bei einigen Gesellschaften tarifliche Leistungen erbracht, soweit es sich um zusätzliche Kosten handelt (z. B. Umbuchung und Mehrkosten durch Veränderung von normalem Rückflug zum vorzeitigen Transport).