Lexikon Krankenversicherung
Festzuschüsse
Festzuschüsse
Die prozentuale Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an Zahnersatzkosten wurde ab Januar 2005 durch sogenannte befundorientierte Festzuschüsse ersetzt. Diese legt der Gemeinsame Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen anhand von statistischen Erhebungen fest.
Je nach zahnärztlichem Befund beteiligt sich die Kasse mit einem Pauschalbetrag an den gesamten Behandlungskosten.
Wurde das Bonusheft 5 bzw. 10 Jahre lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20% bzw. 30%.

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