Lexikon Krankenversicherung
Freie Heilfürsorge
Freie Heilfürsorge
Die Krankheitskosten bestimmter Beamtengruppen werden im Rahmen der freien Heilfürsorge von ihren Dienstherren übernommen.
Während der aktiven Dienstzeit erhalten z. B. Berufssoldaten, Angehörige des Bundesgrenzschutzes, Wehrpflichtige, Soldaten auf Zeit sowie Polizei- und Feuerwehrbeamte (Länderregelung) kostenlose truppenärztliche Versorgung.
Ehepartner und Kinder von Freier-Heilfürsorge-Beziehern haben einen Beihilfeanspruch.
Mit Ausscheiden (z. B. Pensionierung) aus dem aktiven Dienst, erlischt auch der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Nach der Pensionierung hat der Beamte Anspruch auf Beihilfe (meist 70 %). Die restlichen 30 % müssen privat bei einem privaten Krankenversicherer versichert werden.

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