Lexikon Krankenversicherung
Gemischte Krankenanstalten
Gemischte Krankenanstalten
Unter gemischten Krankenanstalten versteht man Krankenhäuser, die sowohl medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung, als auch Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder auch Rekonvaleszenten* aufnehmen.
Soll eine stationäre Heilbehandlung in einer gemischtem Anstalt durchgeführt werden, dann muss unbedingt vor Behandlungsbeginn die schriftliche Kostenzusage des jeweiligen privaten Krankenversicherers eingeholt werden.
Für Kur- und Sanatoriumsaufenthalt besteht kein tariflicher Leistungsanspruch, nur einzelne Unternehmen zahlen freiwillige Leistungen.
*Patienten die sich nach einer Erkrankung in der Genesungsphase befinden.

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