Lexikon Krankenversicherung
Gemischte Krankenanstalten

Gemischte Krankenanstalten

Unter gemischten Krankenanstalten versteht man Krankenhäuser, die sowohl medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung, als auch Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder auch Rekonvaleszenten* aufnehmen.

Soll eine stationäre Heilbehandlung in einer gemischtem Anstalt durchgeführt werden, dann muss unbedingt vor Behandlungsbeginn die schriftliche Kostenzusage des jeweiligen privaten Krankenversicherers eingeholt werden.

Für Kur- und Sanatoriumsaufenthalt besteht kein tariflicher Leistungsanspruch, nur einzelne Unternehmen zahlen freiwillige Leistungen.

 

*Patienten die sich nach einer Erkrankung in der Genesungsphase befinden.