Lexikon Krankenversicherung
Geringverdienergrenze

Geringverdienergrenze

Seit dem 01. April 2003 gibt es das sog. Mini-Job Gesetz, welches das Einkommen bis zu 400 Euro für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei macht. Diese Grenze wurde jedoch für das Jahr 2009 für Ost und West auf 325 Euro herabgesetzt.

 

Somit gibt die Geringverdienergrenze an, bis zu welcher Summe der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag alleine tragen muss.

Bei Auszubildenden deren Ausbildungsvergütung diese Grenze nicht überschreitet, muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge alleine aufbringen.