Lexikon Krankenversicherung
Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag beziffert die Summe aller Sozialabgaben die ein Arbeitnehmer monatlich zahlt. Dieser Beitrag enthält sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil.

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden als Gesamtsozialversicherungsbeitrag (GSV) durch den Arbeitgeber an die Krankenkassen abgeführt. Die Krankenkassen leiten die Beiträge an die entsprechenden Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesanstalt für Arbeit weiter.