Lexikon Krankenversicherung
Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag beziffert die Summe aller Sozialabgaben die ein Arbeitnehmer monatlich zahlt. Dieser Beitrag enthält sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil.
Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden als Gesamtsozialversicherungsbeitrag (GSV) durch den Arbeitgeber an die Krankenkassen abgeführt. Die Krankenkassen leiten die Beiträge an die entsprechenden Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesanstalt für Arbeit weiter.

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