Lexikon Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung GKV
Gesetzliche Krankenversicherung GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung ist entstanden aus den sog. Hilfskassen. Die 1. Gesetzliche Grundlage war das Hilfskassengesetz vom 07.04.1876. Im Jahre 1881 verwirklichte Bismarck die Idee der Sozialversicherung. Die Geburtsstunde der gesetzlichen Krankenversicherung war 1883 die Krankenversicherung der Arbeitnehmer.
Das Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Solidaritätsprinzip:
- Beitragssatz seit dem 01.01.09 einheitlich
- Medizinische Versorgung ist für alle gleich
- Beiträge nicht nach individuellem Risiko
- Risikoausgleich zwischen krank und gesund
- Solidarausgleich zwischen alt und jung
- Lebenslange Mitgliedschaft
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht ein Rechtsanspruch auf Leistung Kraft Gesetzes.
Die versicherten Leistungen werden nach dem Sachleistungsprinzip abgegolten. Die versicherte Person erhält eine Versichertenkarte zur Vorlage.
Durch die gesetzliche Krankenversicherung ist die medizinisch notwendige Behandlung in der BRD sichergestellt. Arbeitnehmer mit einem Gehalt unter der JAEG(Jahresarbeitsentgeltgrenze) sind automatisch pflichtversichert. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.

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