Lexikon Krankenversicherung
Gesundheitsfonds
Gesundheitsfonds
Für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung gilt seit dem 01.01.2009 der Gesundheitsfonds.
Jede Krankenkasse erhebt fortan einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent.
Dieser wurde jedoch seit Juli 2009 auf 14,9 Prozent gesenkt.
Ziel des Gesundheitsfonds ist es, die eingezahlten Gelder aller Versicherten neu an die gesetzlichen Krankenversicherungen zu verteilen. Verwaltet wird der Fonds vom Bundesversicherungsamt (BVA).
Damit soll u.a. die Transparenz verbessert werden, d. h. das Krankenkassen, die mit den Geldern nicht richtig wirtschaften können, Zusatzbeiträge an ihre Versicherten erheben müssen. Hingegen Kassen, die Überschüsse erzielen, können diese an ihre Mitglieder auszahlen. Der Zusatzbeitrag darf monatlich bis zu 8 Euro ohne Einkommensprüfung betragen. Alles darüber ist auf ein Prozent vom Einkommen des Versicherten begrenzt.
Der Fonds regelt auch zukünftig, dass alle Steuer- und Beitragsgelder zentral an die Kassen überführt werden. Damit wird gewährleistet, dass Krankenkassen mit vielen gesunden Mitgliedern weniger und welche mit vielen Kranken mehr Geld erhalten.
Der Versicherte hat nun, aufgrund des einheitlichen Beitragssatzes, die Möglichkeit die Leistungen der verschiedenen Kassen zu begutachten und sich nicht wie früher allein an den Kosten zu orientieren.

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