Lexikon Krankenversicherung
Gesundheitsförderung GKV

Gleichbehandlungsgesetz

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches am 01.01.2008 in Kraft getreten ist, beinhaltet das künftig die Kosten in der privaten Krankenversicherung für Schwangerschaft und Entbindung nicht mehr alleine die Beiträge der Frauen betreffen sollen. Für alle Versicherungsverträge seit dem 22. Dezember 2007 werden diese Kosten gleichmäßig auf Männer und Frauen verteilt um so eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts zu umgehen.