Lexikon Krankenversicherung
Grundschutztarife in der PKV
Grundschutztarife in der PKV
Seit dem 01.01.2009 gibt es die sog. Grundschutztarife nicht mehr, diese wurden durch den Basistarif ersetzt.
Diese Grundschutztarife (auch Elementar- oder Rationaltarife genannt) sind Vollversicherungstarife mit einigen Leistungseinschränkungen gegenüber den Standardtarifen. In manchen Leistungspunkten auch an die gesetzliche Krankenversicherung angelehnt, ist hier z. B. bei fast allen Gesellschaften die Heilpraktikerbehandlung nicht versichert.
Der große Vorteil dieser Tarife liegt an seinem Beitrag, der zum Teil sehr günstig ist. Interessant z. B. für
- Versicherungsnehmer, denen nicht alle Versicherungsleistungen wichtig sind und mehr Wert auf einen günstigen Beitrag legen
- Versicherungsnehmer, die erst kurzfristig selbständig sind und noch ein geringes Einkommen erzielen
- Hausfrauen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Meist wird die Option angeboten, zu einem späteren Zeitpunkt ohne Risikoprüfung in den normalen Tarif zu wechseln.

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