Lexikon Krankenversicherung
Hausfrauen

Hausfrauen

Beiträge für Hausfrauen sind zu entrichten, wenn der Ehemann privat versichert ist und die Ehefrau die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung fortsetzt. Festgesetzt wird meistens ein fiktives Einkommen in halber Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder 80 % davon. Ebenso besteht die Möglichkeit, als Ehefrau eines privat Versicherten, zu einem verminderten Beitrag einen Vertrag in der privaten Krankenversicherung abzuschließen.

Ist der Ehemann allerdings gesetzlich krankenversichert, so kann sich die Ehefrau beitragsfrei über die Familienversicherung versichern.