Lexikon Krankenversicherung
Heilmittel

Heilmittel

Als Heilmittel gelten die Anwendungen der physikalischen Medizin, wie z. B. Bäder, Bestrahlung, Massagen und Krankengymnastik sowie Inhalationen.

 

gesetzlichen Krankenversicherung:

Die Selbstbeteiligung für Heilmittel beträgt 10 Prozent der Gesamtkosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung. Es dürfen einmalig bis zu sechs Behandlungen für physikalische Therapien und zehn für Ergotherapien sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapien verordnet werden, sofern die Erkrankung kurzfristig verläuft. Vom Arzt begründete und von der Kasse genehmigte Ausnahmen sind möglich.

 

privaten Krankenversicherung:

Die Heilmittel müssen vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet werden. Heilapparate (z. B. Massagegeräte, Heizkissen, Bestrahlungslampen) sind nicht erstattungsfähig. Ansonsten besteht grundsätzlich ein tariflicher Leistungsanspruch.