Lexikon Krankenversicherung
Heilmittel
Heilmittel
Als Heilmittel gelten die Anwendungen der physikalischen Medizin, wie z. B. Bäder, Bestrahlung, Massagen und Krankengymnastik sowie Inhalationen.
gesetzlichen Krankenversicherung:
Die Selbstbeteiligung für Heilmittel beträgt 10 Prozent der Gesamtkosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung. Es dürfen einmalig bis zu sechs Behandlungen für physikalische Therapien und zehn für Ergotherapien sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapien verordnet werden, sofern die Erkrankung kurzfristig verläuft. Vom Arzt begründete und von der Kasse genehmigte Ausnahmen sind möglich.
Die Heilmittel müssen vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet werden. Heilapparate (z. B. Massagegeräte, Heizkissen, Bestrahlungslampen) sind nicht erstattungsfähig. Ansonsten besteht grundsätzlich ein tariflicher Leistungsanspruch.

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