Lexikon Krankenversicherung
Hundertprozentgrenze Beihilfe
Hundertprozentgrenze Beihilfe
Die Beihilfe darf zusammen mit den Leistungen einer privaten Krankenversicherung die "dem Grunde nach" beihilfefähigen Aufwendungen (= tatsächliche Aufwendungen) nicht übersteigen.

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