Lexikon Krankenversicherung
Jahrearbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

 

In der Krankenversicherung ist der Arbeitnehmer nicht grundsätzlich versicherungspflichtig, so wie es in der Renten- und Arbeitslosenversicherung der Fall ist.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze auch Versicherungspflichtgrenze genannt, ist die Grenze bei welcher der Arbeitnehmer versicherungsfrei wird.

 

Wenn das regelmäßige Einkommen des Arbeitnehmers ein Jahr vor der Aufnahme in die private Krankenversicherung die JAEG überschreitet, so ist dieser versicherungsfrei.

 

Die allgemeine Jahresarbeitentgeltgrenze beträgt für 2012 50.850 Euro. Zusätzlich gibt es noch eine besondere Jahresarbeitentgeltgrenze für Arbeitnehmer die am 31.12.2002 bei einem privaten Krankenversicherer versichert waren. Die besondere JAEG beläuft sich für 2012 auf 45.900 Euro.

 

Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören:

  • Arbeitsentgelt (Lohn bzw. Gehalt)
  • Regelmäßige Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • Pauschale Überstundenvergütung
  • Sachbezüge
  • Vertraglich geregelter Bereitschaftsdienst bzw. Rufbereitschaft
  • Vermögenswirksame Leistungen

 Nicht mitgerechnet werden dürfen:

  • Einnahmen, die kein Arbeitsentgelt sind (z.B. lohnsteuerfreie Fahrkostenerstattung)
  • Einnahmen, die unregelmäßig gezahlt werden (regelmäßig = min. 1 x jährlich)
  • Familienzuschläge ( Verheiratetenzuschläge, Ortszuschlag)