Lexikon Krankenversicherung
Kalkulation von Krankenversicherungsbeiträgen

Kalkulation von Krankenversicherungsbeiträgen

gesetzliche Krankenversicherung:


Nach dem Grundgedanken des Solidaritätsprinzips werden die zu erwartenden Ausgaben mit den zu erwartenden Einnahmen jährlich gegenübergestellt. Dabei sollen die Beiträge aktiver Arbeitnehmer die Beitragsausfälle bei anderen Versicherten mit geringeren oder überhaupt keinen Einnahmen (z. B. beitragsfreie Familienangehörige) kompensieren.

 

private Krankenversicherung:


Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag bei der privaten Krankenversicherung nach der individuellen Situation der versicherten Person berechnet. Eintrittsalter, Geschlecht* und der persönliche Gesundheitszustand regeln den Beitragssatz.

Mit dem Anwartschaftsdeckungsverfahren soll das mit dem im Alter ansteigende Krankheitsrisiko ausgeglichen werden. In der ersten Phase der Vertragsdauer wird ein höherer Beitrag erhoben als zur Abdeckung des eigentlichen Krankheitsrisikos notwendig wäre.
Diese Beitragsteile werden als sog. Altersrückstellung verzinslich angesammelt. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Beitrag nicht mehr ausreicht, um die allein durch das Lebensalter gestiegenen Leistungen zu finanzieren, wird die Altersrückstellung zum Ausgleich dieser Mehrkosten verwendet.

 

* Seit dem 01. Dezember 2007 müssen Versicherungsunternehmen die Kosten für Schwangerschaft und Entbindung gleichmäßig auf Männer und Frauen verteilen. Alle anderen Unterscheidungen zwischen den Geschlechtern ist zulässig insofern diese auf versicherungsmathematischen und statistischen Grundlagen beruhen.