Lexikon Krankenversicherung
Kieferorthopädische Behandlung GKV und PKV

Kieferorthopädische Behandlung GKV und PKV

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Bei Erwachsenen erstattet die gesetzliche Krankenversicherung keinerlei Kosten für kieferorthopädische Behandlungen. Lediglich bei Kindern werden die Behandlungskosten ganz oder zum Teil übernommen. Jedoch ist die Höhe der Erstattung von der KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) abhängig. Diese gibt den Schweregrad der Fehlstellung an. Es gibt insgesamt fünf verschiedene Schweregrad, die meisten gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen die Kosten nur im Bereich von KIG 3 bis 5.

 

Private Krankenversicherung


Versicherter Prozentsatz je nach Tarif und Gesellschaft.