Lexikon Krankenversicherung
Kinderbeiträge in der GKV

Kinderbeiträge in der GKV

Kinder die eine eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung haben, ist die Beitragshöhe von allen Einnahmen des Kindes abhängig. Es muss aber mindestens ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße herangezogen werden. Sollte das Kind über keine eigenen Einnahmen verfügen, so gilt der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte. Zu Beachten ist, dass sich die Beiträge jährlich erhöhen durch die Erhöhung der Bezugsgröße.