Lexikon Krankenversicherung
Klinik-Card
Klinik-Card
Verschiedene PKV-Unternehmen händigen den bei ihnen versicherten Kunden, die in der Regel seit mindestens 12 Monaten eine Versicherung für die Kosten stationärer Behandlung im Krankenhaus haben, eine Klinik-Card (Krankenhausausweis) aus.
Damit kann sich der Versicherungsnehmer gegenüber seinem behandelnden Arzt als Privat-Patient ausweisen.
Der Ausweis stellt eine Kostenübernahmeerklärung des PKV -Unternehmens gegenüber dem Krankenhaus dar. Kein Anspruch auf Ausstellungen einer Klinik-Card besteht bei laufendem Leistungsausschluss, Anwartschaftsversicherung, Zahlungsverzug innerhalb der letzten 12 Monate sowie bei Stornierung oder Kündigung des Vertrages.

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