Lexikon Krankenversicherung
Kostenerstattungsprinzip
Kostenerstattungsprinzip
Vorherrschend ist dieses Prinzip vor allem in der privaten Krankenversicherung.
Beim Kostenerstattungsprinzip tritt der Patient als Selbstzahler auf und kann die Rechnung, welche er vom behandelnden Arzt erhält seiner Krankenkasse zur Erstattung vorlegen.
Abgerechnet wird der Privatpatient nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Der größte Vorteil des Kostenerstattungsprinzips ist die transparent der Behandlungskosten für den Patient.

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