Lexikon Krankenversicherung
Krankengeld
Krankengeld
Das Krankengeld wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen aufgrund von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
Um Anspruch auf das Krankengeld zu haben, muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass die berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Selbständige müssen ebenfalls beweisen, dass aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ein Ausfall des Einkommens vorliegt.
Die ersten sechs Wochen muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt bezahlen, erst danach leistet die gesetzliche Versicherung. Ausgenommen, wenn der Arbeitnehmer erst einen Monat im Unternehmen angestellt ist, dann muss die Krankenkasse bereits ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit leisten.
Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem Einkommen des Versicherungsnehmers. Es werden 70 % des Bruttoeinkommens aber höchstens 90 % des Nettlohnes bezahlt.
Die Abgaben für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden direkt von den gesetzlichen Krankenversicherung einbehalten.
Maximal 72 Wochen wird das Krankengeld von der GKV gezahlt (eigentlich 78 Wochen abzüglich der 6 Wochen in denen der Arbeitgeber noch leistet).
Um das Krankengeld zu erhöhen, können Zusatztarife abgeschlossen werden, wie eine Krankentagegeldversicherung.

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