Lexikon Krankenversicherung
Krankenhausbehandlung

Krankenhausbehandlung

  • PKV - Versicherte haben freie Wahl unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern.
    Versicherungsschutz besteht auch in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen.
    (Nur nach Zusage, vgl. Gemischte Krankenanstalten)

    Voraussetzung ist generell eine medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung. Diese liegt vor, wenn die Behandlung einer Krankheit nur in einem Krankenhaus durchgeführt werden kann. Da Versicherungsschutz generell in ganz Europa geboten wird, kann auch eine stationäre Behandlung außerhalb Deutschlands erfolgen. Wegen Leistungsdifferenzen ist es wichtig eine schriftlich Leistungszusage einzuholen.

  • GKV - Versicherte: die gesetzliche Krankenkassen begrenzen die Auswahl auf das nächsterreichbare Krankenhaus.
    Zuzahlung: 9 € für max. 14 Kalendertage auch bei Anschluss - Reha und Mutterkuren
    Vgl.: Arzneimittel GKV (1. GKV - Neuordnungsgesetz)