Lexikon Krankenversicherung
Krankenhaustagegeld
Krankenhaustagegeld
Die Krankenhaustagegeldversicherung bietet für jeden Tag einer medizinisch notwendigen, stationären Heilbehandlung einen bei Vertragsabschluss vereinbarten Geldbetrag. Dieser wird zeitlich unbegrenzt, in bar und steuerfrei ausbezahlt.
Für Arbeitnehmer ist dies eine Art Taschengeld für jeden Aufenthaltstag im Krankenhaus. Damit können Zusatzleistungen wie TV oder Telefon oder die Zuzahlung für die ersten 14 Tage bezahlt werden.
Tipp für Eltern:
Muss Ihr Kind stationär untergebracht werden, kann mit dem Krankenhaustagegeld das Zustellbett bezahlt werden (Rooming-in).
Tipp für Selbständige:
Das Krankenhaustagegeld kann eine Verdienstausfallversicherung darstellen, ersetzt aber niemals die Krankentagegeldversicherung!

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