Lexikon Krankenversicherung
Krankentagegeldversicherung
Krankentagegeldversicherung
Das Krankentagegeld wird vor allem im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung erwähnt und gibt an, wie viel der Versicherungsnehmer pro Tag, im Falle einer Arbeitsunfähigkeit vom Versicherer erhält.
Nach Ablauf der Karenzzeit (bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind es 42 Tage) , erhält der Versicherungsnehmer das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld um so den Verdienstausfall aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls auszugleichen.
Das gezahlte Krankentagegeld und sonstige Krankentage- und Krankengeldern darf das Nettoeinkommen auf keinen all übersteigen.

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