Lexikon Krankenversicherung
Krankheitskostenzusatzversicherung- Stationär

Krankheitskostenzusatzversicherung- Stationär

Eine Krankheitskosten - Zusatzversicherung für stationäre Heilbehandlung der gesetzlich Versicherten übernimmt 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für Wahlleistungen (gesondert berechenbare Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und gesondert berechenbare ärztliche Leistungen).

Siehe Zwei- oder Einbettzimmerzusatzversicherung