Lexikon Krankenversicherung
Krankheitskostenzusatzversicherung- Stationär
Krankheitskostenzusatzversicherung- Stationär
Eine Krankheitskosten - Zusatzversicherung für stationäre Heilbehandlung der gesetzlich Versicherten übernimmt 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für Wahlleistungen (gesondert berechenbare Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und gesondert berechenbare ärztliche Leistungen).
Siehe Zwei- oder Einbettzimmerzusatzversicherung

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