Lexikon Krankenversicherung
Kündigung/Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
Kündigung/Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
Alle gesetzlich Versicherten können mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Die Versicherung endet in diesem Fall also mit Ablauf des übernächsten Monats, der auf die Kündigung folgt. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich (per Einschreiben) ausgesprochen werden.
Seit dem 01.01.2002 ist der Versicherte bei einem Krankenkassenwechsel für 18 Monate an diese Entscheidung gebunden (Bindungsfrist).
Da die Beitragssätze bei den gesetzlichen Krankenversicherungen seit dem 01.01.2009 einheitlich sind, besteht nur noch ein Sonderkündigungsrecht, falls die gesetzliche Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag erhebt. Bis zum fällig werden des Zusatzbeitrages (meist teilen die Versicherungen dies einen Monat vorher an) hat der Versicherte das Sonderkündigungsrecht, danach erlischt es jedoch.

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