Lexikon Krankenversicherung
Künstler
Künstler
Selbständig tätige Künstler und Publizisten sind nach dem Künstler-Sozialversicherungsgesetz (KSVG vom 01.01.83) renten- und krankenversicherungspflichtig. Ebenso wie Arbeitnehmer haben sie sich mit dem halben Beitragssatz an der Sozialversicherung zu beteiligen. Die andere Hälfte der Beitragszahlung leistet die Künstler-Sozialkasse (ein Sechstel übernimmt der Bund, ein Drittel die Unternehmen und Einrichtungen, die künstlerische und publizistische Produkte und Leistungen vermarkten).
Auf Antrag können sich Künstler unter gewissen Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien lassen.
- bei Aufnahme der künstlerischen Tätigkeit innerhalb von drei Monaten
- durch Befreiung auf Antrag frühestens 5 Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit

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