Lexikon Krankenversicherung
Künstliche Befruchtung

Künstliche Befruchtung

In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen 50 Prozent der anfallenden Kosten für eine künstliche Befruchtung, allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen:

 

  • Nur verheiratete Personen erhalten die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung, es dürfen ebenso nur die Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.
  • Das Ehepaar muss sich vor der Behandlung von einem Arzt, der diese Maßnahme selbst nicht durchführt, über die psychischen, medizinischen und sozialen Aspekte beraten lassen haben.

 

Mit Vollendung des 25. Lebensjahr erhält die versicherte Person Anspruch auf eine künstliche Befruchtung. Bei Frauen darf das Alter von 40 und bei Männern 50, nicht überschritten werden.

 

Nach erfolgreicher künstlicher Befruchtung und geburt eines Kindes, besteht erneuter Anspruch auf eine künstliche Befruchtung, insofern die Voraussetzungen gegeben sind.