Lexikon Krankenversicherung
Kuren PKV
Kuren PKV
Kosten für eine ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort sind i.d.R. vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Von vielen PKV-Unternehmen werden die Kosten einer ambulanten Kur (Arzt, physikalische Leistungen, Kurplan, Arzneien und Kurtaxe) tariflich erstattet.
Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen auch für PKV-Versicherte die BfA bzw. LVA als Leistungsträger die Kosten. Es sollte immer ein Antrag gestellt werden, auch wenn zur Zeit keine Mitgliedschaft mehr besteht, aber einmal bestanden hat.
Bei Tbc - Erkrankungen wird im vertraglichen Umfang bei einer stationären Behandlung in Tbc - Heilstätten und Sanatorien geleistet. Stationäre REHA im Krankenhaus ist mitversichert.
Bei einigen Gesellschaften besteht die Möglichkeit einen Kurzusatztarif zur Deckung der Unterkunftskosten (z. B. durch Kurtagegeld) abzuschließen. Andere Gesellschaften wiederum erstatten einen Kurzuschuss.

Jetzt bookmarken: