Lexikon Krankenversicherung
Kurtagegeld

Kurtagegeld

Der gesetzlich Krankenversicherte muss sich während einer Kur an den Kosten für medizinische Leistungen, Unterbringung und Verpflegung beteiligen. Außerdem sind mit dem Kuraufenthalt oft weitere Zusatzkosten verbunden, wie z. B. Fahrtkosten oder eine Haushaltshilfe.

Die hohe Eigenbelastung kann mit einer Kurtagegeld-Zusatzversicherung finanziert werden. Dabei wird für jeden Kurtag ein Tagegeld in vereinbarter Höhe bezahlt.