Lexikon Krankenversicherung
Landwirte

Landwirte

Für Landwirte besteht trotz Selbständigkeit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherungsträger sind die bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften eingerichteten landwirtschaftlichen Krankenkassen. Ebenfalls pflichtversichert sind die mitarbeitenden Familienangehörigen und Altenteiler.


Wie auch bei anderen Personengruppen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Voraussetzung ist, dass das Einkommen aus land- und forstwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit oberhalb der Pflichtgrenze (50.850 EUR) für Arbeitnehmer liegen muss. Altenteiler können sich auf Antrag immer befreien lassen.

Als landwirtschaftliche Unternehmen gelten:
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Wein- und Gartenbaus, sowie der Teichwirtschaft u. Fischzucht.