Lexikon Krankenversicherung
Modifizierter Standardtarif

Modifizierter Standardtarif

Am 01. Juli 2007 wurde im Rahmen der Gesundheitsreform ein modifizierter Standardtarif in der Privaten Krankenversicherung eingeführt. Die in diesem Tarif Versicherten wurden ab dem 01.01.2009 in den neu geschaffenen Basistarif überführt.

Im modifizierten Standardtarif werden gegebenenfalls auch ohne Risikoprüfung Personen versichert, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben, nie versichert waren oder aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit (Selbständige) der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind.

Der Leistungsumfang muss etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen dürfen berechtigte Personen in diesem Tarif nicht ablehnen (Kontrahierungszwang). Darüber hinaus ist es nicht möglich Risikoausschlüsse oder Risikozuschläge  bei Vorerkrankungen zu erheben. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Alter und vom Geschlecht, nicht aber vom Gesundheitszustand. Beim modifizierten Standarttarif dürfen auch keine Altersgrenzen für die Aufnahme festgelegt werden.