Lexikon Krankenversicherung
Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld

Erwerbstätige Mütter erhalten während der Mutterschutzfristen - 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt - das Mutterschaftsgeld.

 

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten bis zu 13 Euro pro Tag. Die Differenz zum Nettogehalt übernimmt der Arbeitgeber. Den Differenzbetrag vom Arbeitgeber erhalten auch privatversicherte Mütter. Ausserdem zahlt den Privatversicherten das Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 200 Euro.

 

Nicht erwerbstätige und selbstständige Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Sind sie privatversichert, besteht kein Anspruch auf das Mutterschaftsgeld.