Lexikon Krankenversicherung
Ombudsmann

Ombudsmann

Seit Oktober 2001 hat die Versicherungswirtschaft einen Ombudsmann. Seine Aufgabe besteht darin, in Streitfällen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer zu schlichten und dadurch den Weg zum Gericht zu vermeiden. Sie werden von derVersicherungswirtschaft finanziert, sind aber neutral und unabhängig.

Damit der Ombudsmann in Anspruch genommen werden kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Das BAV ist noch nichteingeschaltet und es läuft noch kein Gerichtsverfahren. Bis zu 5.000 Euro Streitwert darf der Ombudsmann entscheiden. Wenn der Streitwert darüber liegt, kann er nur Empfehlungen abgeben.

Es gibt zwei Ombudsmänner (mit mehreren Mitarbeitern)

Private Kranken- und Pflegeversicherung www.pkv-ombudsmann.de
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