Lexikon Krankenversicherung
Pflegezusatzversicherung
Pflegezusatzversicherung
Mitglieder einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung sind selbstverständlich auch gesetzlich pflegeversichert. Allerdings sind die entstehenden Kosten im Pflegefall meistens nicht vollständig von der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung abgedeckt.
So betragen die Kosten für einen Pflegeplatz rund 3.000 Euro/Monat. Für die Pflegestufe III erhalten Sie von der gesetzlichen Versicherung allerdings nur 1.510 Euro/Monat (Stand: 2010). Ihre Versorgungslücke beträgt somit 1.490 Euro monatlich.
Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung bieten daher unterschiedliche Formen der Pflegezusatzversicherung an, z. B.:
- Verdoppelung der gesetzlichen Höchstleistung
- Pflegetagegeld prozentual nach Pflegestufe
- Prozentuale Erstattung des versicherten Satzes nach Pflegestufe und Häusliche Pflege / Teilstationär/Stationär
- Prozentuale Erstattung der Restkosten
Die Regelungen zu Wartezeiten sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, teilweise wird jedoch gänzlich darauf verzichtet.
Der Beitrag für eine Pflegezusatzversicherung wird nicht vom Arbeitgeber bezuschusst. Er kann jedoch von allen ab 1958 Geborenen als zusätzlicher Freibetrag steuerlich geltend gemacht werden.
Eine Beitragsbefreiung bei Leistung ist nicht vorgesehen, es gibt aber möglicherweise Ausnahmen.

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