Lexikon Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Die PKV arbeitet nach dem Individualversicherungsprinzip und nicht wie die GKV nach dem Umlageprinzip. Die Beiträge hängen von dem individuellen Risiko ab und nicht von der Höhe der Bezüge. Die Höhe orientiert sich dementsprechend an Eintrittsalter und Geschlecht, an eventuellen Vorerkrankungen und der Anzahl der zu versichernden Personen.
Seit dem 01.01.2009 besteht eine allgemeine Versicherungspflicht, d. h. alle Personen, die weder in der GKV versichert sind noch dieser zuzuordnen sind, müssen eine private Krankenversicherung abschließen. Der Beitritt zur PKV ist also nicht mehr wie zuvor stets freiwillig.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet die private Krankenversicherung die Kostenerstattung und nicht Sachleistungen. Die PKV steht in Vertragsbeziehungen nur zu den Versicherungsnehmern, nicht zu den Ärzten, Krankenhäusern, Apothekern und anderen Personen sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Der Umfang des privaten Krankenversicherungsschutzes ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, er kann vielmehr vom Versicherungsnehmer aufgrund des differenzierten Tarifangebotes weitgehend selbst bestimmt werden.
Eine kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen gibt es nicht. Eine Vollversicherung ist nur dann möglich, wenn in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Pflichtversicherung besteht; ansonsten bleibt nur die Wahl von Zusatzversicherungen.
Privat krankenversicherte Rentner haben bei entsprechender Voraussetzung die Möglichkeit des Tarifwechsels in den sog. Standardtarif, dessen Beitrag auf den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt ist und im Wesentlichen dieselben Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung erbringt. Dies gilt nur noch wenn sie bereits vor 2009 Mitglied der privaten Krankenversicherung waren, danach steht ihnen nur noch der Wechsel in den 2009 neu geschaffenen Basistarif offen.

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