Lexikon Krankenversicherung
Probeantrag
Probeantrag
Will ein Antragsteller aus wichtigen Gründen (z. B. erhebliche Vorerkrankungen) einen verbindlichen Antrag nicht stellen, so kann ein Probeantrag gestellt werden.
Dieser ist zwar weder für den Antragsteller noch für den Versicherer verbindlich, hat aber für beide auch keinen Vorteil, denn wenn der Antrag aufgrund der Vorerkrankung z. B. nur mit einem Risikozuschlag angenommen werden kann, muss der Antragsteller dieser Vereinbarung schriftlich zustimmen, ansonsten kommt kein Vertrag zustande.
Außerdem werden bei einem Probeantrag die Kosten für die erforderlichen Arztberichte nur übernommen, wenn der Vertrag tatsächlich zustande kommt.

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