Lexikon Krankenversicherung
Risikostrukturausgleich
Risikostrukturausgleich
Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz wurde ein einnahmeorientierter bundesweiter Finanzausgleich zwischen allen Krankenkassen und Kassenarten eingeführt.
Der Risikostrukturausgleich ist seit dem 01.01.1994 in Kraft. Gleichzeitig wurden die bisherigen kasseninternen Finanzausgleiche außer Kraft gesetzt. Der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) – Finanzausgleich ist seit dem 01.01.1995 in den Ausgleich eingebunden.
Damit es nicht zu hohe Unterschiede in den Beitragssätzen der Krankenkassen gibt, wurden bestimmte Risikounterschiede nach einem festgelegten Rechenschema durch das Bundesversicherungsamt ausgeglichen.
Ausgeglichen wurden Unterschiede der Krankenkassen:
- bei den beitragspflichtigen Einnahmen ihrer Versicherten,
- bei der Anzahl der familienversicherten Angehörigen
- in der Alters- und Geschlechtsstruktur ihrer Versicherten
Nicht ausgeglichen wurde ein unterschiedliches wirtschaftliches Verhalten der Krankenkassen. So ergab sich ein Wettbewerb unter den Krankenkassen, der durch eine Ausdehnung des Wahlrechts der Versicherten noch gefördert wurde.
Der Risikostrukturausgleich war in den letzten Jahren einer gezielten Weiterentwicklung unterworfen, um den Krankenkassen gezielter die finanziellen Mittel zuzuweisen, die sie für die Versorgung insbesondere von chronisch und schwer erkrankten Patienten brauchen. Damit sollte der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Kassen gerechter gemacht werden.
Im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 wurde der sogenannte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich eingeführt. Er zeigt die Krankheitshäufigkeit bei einer bestimmten Bevölkerungsgruppe an. Die Krankenkasse erhält demzufolge für Versicherte der festgelegten Risikogruppen mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds. Pro Versichertem werden eine einheitliche Grundpauschale sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Morbidität veranschlagt.
Berechnet wird der „Morbiditätsfaktor“ anhand der Erfahrungswerte, die in der Vergangenheit mit der Behandlung einzelner Bevölkerungsgruppen und bestimmten Krankheiten gemacht wurden. Die Einbeziehung von Krankheitsrisiken in den RSA ergänzt die bereits genannten Faktoren wie Alter, Geschlecht und die Anzahl familienversicherter Mitglieder, die zuvor für den Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen berücksichtigt wurden.
Lediglich die Einkommen, die die Mitglieder der einzelnen Krankenkassen erzielen, spielen keine Rolle mehr, da alle Beitragszahler mit der Einführung des Gesundheitsfonds den gleichen Beitragssatz bezahlen.

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