Lexikon Krankenversicherung
Rückdatierung

Rückdatierung

Eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns um höchstens zwei Monate ist zulässig bei:

  • übertritt aus der Gesetzlichen Krankenversicherung, bzw. der freien Heilfürsorge. Voraussetzung ist der Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung (§ 3 Abs. 5 MB/KK und MB/KT).
  • Mitversicherung Neugeborener ab Geburt bzw. Adoption eines Kindes (§ 2 MB/KK).