Lexikon Krankenversicherung
Rückdatierung
Rückdatierung
Eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns um höchstens zwei Monate ist zulässig bei:
- übertritt aus der Gesetzlichen Krankenversicherung, bzw. der freien Heilfürsorge. Voraussetzung ist der Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung (§ 3 Abs. 5 MB/KK und MB/KT).
- Mitversicherung Neugeborener ab Geburt bzw. Adoption eines Kindes (§ 2 MB/KK).

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