Lexikon Krankenversicherung
Sachleistungsprinzip

Sachleistungsprinzip

Das Sachleistungsprinzip wird vor allem in der gesetzlichen Krankenversicherung angewandt.

 

Hierbei muss der Patient keine Vorleistung erbringen, sondern erhält im Krankheitsfall von der Krankenkasse „Naturalleistungen“.

 

Seit dem 01. April 2007 haben die gesetzlichen Krankenversicherungen aufgrund des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes die Möglichkeit ihren Versicherten im Rahmen der Wahltarife einen Kostenerstattungstarif anzubieten. Die gesetzlich versicherten Patienten können somit Leistungen wie privat Versicherte in Anspruch nehmen.