Lexikon Krankenversicherung
Standardtarif
Standardtarif
Seit dem Wirksamwerden der dritten Schadenversicherungsrichtlinie zum 01.07.94 wird von jedem PKV-Unternehmen ein brancheneinheitlicher Standardtarif für ältere Versicherte angeboten. Der Standardtarif garantiert dem Privatversicherten, dass er keinen höheren Beitrag zahlen muss als den durchschnittlichen Höchstbetrag der GKV. Da Privatversicherte damit rechen müssen, dass die Beiträge unbezahlbar werden, war es sinnvoll diesen Tarif einzuführen.
Mit der Einführung des Basistarifs 2009 ergaben sich auch für Versicherte im Standarttarif neue Optionen. Privatversicherte, die im modifizierten Standardtarif versichert waren, wurden zum 01.01. 2009 in den Basistarif ihres Unternehmens überführt. Eine Versicherung im regulären Standarttarif kann beibehalten werden, wobei prinzipiell die Möglichkeit besteht in den neu geschaffenen, Basistarif zu wechseln, da er zwar etwas teuer ist, aber in einigen Punkten eine bessere Versorgung des Versicherungsnehmers gewährleistet.
Bestandsversicherte, die bereits vor 2009 privatversichert waren, können weiterhin in den Standarttarif wechseln. Ab Januar 2009 Privatversicherte haben diese Möglichkeit nicht mehr.
Aufnahmefähig sind Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 45.900 Euro (Stand:2012) nicht überschreitet. Wird eine Rente oder Pension z.B. aufgrund von Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 55sten Lebensjahr bezogen, dann ist bereits ein früherer Zugang zum Standardtarif möglich. Er gilt darüber hinaus für alle, die mindestens 65 Jahre alt sind. Die Leistungen des Standardtarifs liegen in den Kernbereichen auf dem Leistungsniveau der GKV. So gibt es für derartig Privatversicherte im Krankenhaus nur noch den Status des Kassenpatienten ohne Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Desweiteren müssen Leistungseinschränkungen wie der Verzicht auf eine Behandlung durch einen Heilpraktiker oder eine 20-Prozentige Selbstbeteiligung an den Kosten für Heil- Hilfs- und Arzneimitteln (maximal 306 Euro im Jahr) hingenommen werden. Zahnersatzkosten werden nur noch bis 66% übernommen.

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