Lexikon Krankenversicherung
Sterbegeld
Sterbegeld
Bei einem Todesfall summieren sich die Kosten für Bestattung, Feierlichkeiten und Gebühren nicht selten zu einem fünfstelligen Euro-Betrag.
Bis Ende 2003 bestand ein Anspruch auf ein Sterbegeld in Höhe von 525 Euro, wenn der Verstorbene am 01.01.1989 in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Es wurde an denjenigen Hinterbliebenen ausbezahlt, der die Kosten der Bestattung übernahm. Diese Leistung wurde im Zuge der Gesundheitsreform zum 01.01.2004 ersatzlos gestrichen. In der privaten Krankenversicherung wurde noch nie Sterbegeld bezahlt, da der Tod kein Versicherungsfall ist, der Leistungen aus einer Krankenversicherung auslöst.
Anspruch auf Sterbegeld besteht möglicherweise aus der gesetzlichen Unfallversicherung, falls der Verstorbene durch einen Arbeitsunfall ums Leben gekommen ist. Auch in der privaten Unfallversicherung wird Sterbegeld gezahlt, falls der Versicherte tödlich verunglückt ist.
Wer gezielt die Kosten eines Todesfalls absichern möchte, kann für wenige Euro im Monat eine private Sterbegeldversicherung abschließen. Die Sterbegeldversicherung ist eine kleine Kapitallebensversicherung, bei der die Beitragszahlung bis zum Tod der versicherten Person, maximal bis zum 85. Lebensjahr erfolgt. Als Alternative zur Sterbegeldversicherung kann das Kapital für die Beerdigungskosten auch selbst angespart (z.B. im Rahmen eines Sparplans) und gegebenenfalls durch eine Risikolebensversicherung abgesichert werden.

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