Lexikon Krankenversicherung
Tarifwechsel
Tarifwechsel
Bei einen Tarifwechsel existieren zwei gängige Varianten.
1. Wenn der Kunde von sich aus die Erhöhung seines Versicherungsschutzes beantragt, kann der Versicherer nach einer Überprüfung des Risikos einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag fordern. Auch eine Wartezeit für bestimmte Leistungen ist denkbar.
Diese Regelung ist deswegen so wichtig, damit ein Bestandskunde auch in neue Tarife wechseln kann. Sie wird allerdings von vielen Versicherern sehr streng gehandhabt.
2. Eine Risikoprüfung ist nicht nötig, wenn die Erhöhung des Schutzes nicht vom Versicherungsnehmer gefordert wird, sondern sich aufgrund tariflicher Bestimmungen ergibt z.B. bei Leistungsanpassung oder Leistungsminderung durch Umstellung in den Beihilfetarif.
Nähere Informationen finden Sie unter: Erhöhung des Versicherungsschutzes

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