Lexikon Krankenversicherung
Teilstationäre Behandlung
Teilstationäre Behandlung
Bei einer teilstationären Behandlung verweilt der Versicherungsnehmer regelmäßig weniger als 24 Stunden im Krankenhaus. Diese Leistung wird zumeist in sogenannten Tages- bzw. Nachtkliniken erbracht.
Sie wird dann gewählt, wenn eine ständige Unterbringung im Rahmen einer vollstationären Krankenhausbehandlung medizinisch nicht für notwendig erachtet wird. Der Patient befindet sich dabei in dem jeweiligen Tagesabschnitt im Krankenhaus und ist während dieses begrenzten Zeitraumes in die Versorgung bzw. Verpflegung des Krankenhauses einbezogen.
Bei teilstationärer Behandlung besteht kein Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
Ambulante Entbindungen und Operationen gelten nicht als teilstationäre Behandlungen.

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