Lexikon Krankenversicherung
Versicherungspflichtgrenze

Versicherungspflichtgrenze

Der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung unterliegt der Versicherungspflichtgrenze, die für das Jahr 2012 auf 50.850 Euro jährlich festgesetzt wurde.

 

Für Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze besteht die Wahlmöglichkeit zwischen der freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder dem Wechsel in die private Krankenversicherung.

 

Selbständige, Beihilfeberechtigte und Ärzte im Praktikum (AIP) haben die Möglichkeit, auch unter der Versicherungspflichtgrenze der privaten Krankenversicherung beizutreten. Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen.