Lexikon Krankenversicherung
Versicherungspflichtige Personen

Versicherungspflichtige Personen

Seit dem 01.01.2009 sind alle Einwohner verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen. Wenn der Versicherungsschutz aus bestimmten Gründen verloren wurde, muss sich der Versicherungsnehmer erneut krankenversichern. Dies gilt sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung.

 

Gesetzliche Krankenversicherung:

 

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind folgende Personengruppen.

  • Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind
  • Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz nach dessen näheren Bestimmung z. B. Arbeitslose
  • Landwirte, ihre mitarbeitenden Familienangehörigen und Altenteiler nach dem Gesetz der Krankenversicherung für Landwirte
  • Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Seeleute
  • Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen
  • Teilnehmer an berufsfördernden Maßnahmen zur Rehabilitation sowie an Berufsfindung oder Arbeitserprobung, es sei denn, die Maßnahmen werden nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes erbracht,
  • Behinderte, die in nach dem Schwerbehindertengesetz anerkannten Werkstätten für Behinderte oder in anerkannten Blindenwerkstätten tätig sind
  • Behinderte, die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen in gewisser Regelmäßigkeit eine Leistung erbringen, die 1/5 der Leistung eines voll erwerbsfähigen Beschäftigten in gleichartiger Beschäftigung entspricht; hierzu zählen auch Dienstleistungen für den Träger der Einrichtung
  • Studenten
  • AIP » Arzt im Praktikum
  • Rentner, die die 9/10 Regelung erfüllen.

 

Private Krankenversicherung:

 

Seit 2009 sind alle Personen, die weder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, noch ihr zugeordnet sind, dazu verpflichtet eine private Krankenversicherung abzuschließen. Dies betrifft auch Personen, die vorher im Rahmen der PKV versichert waren oder dieser jetzt zuzuordnen sind.

Sie können sich im neu geschaffenen Basistarif versichern, der ähnliche Konditionen wie die gesetzliche Krankenversicherung aufweist, oder einen anderen Tarif einer privaten Krankversicherungsgesellschaft wählen.

Aufgrund dieser Neuregelung darf ein PKV-Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen keinen Versicherungsberechtigten zurückweisen, der eine Versicherung im Basistarif anstrebt.