Lexikon Krankenversicherung
Versicherungsvertragsgesetz VVG
Versicherungsvertragsgesetz VVG
Das VVG ist die vertragliche Grundlage für alle Versicherungssparten mit Ausnahme der Rückversicherung. Es sind in diesem eine Reihe grundsätzlicher Regelungen enthalten, von denen nicht zu Ungunsten der Versicherten abgewichen werden darf.
Es wurde zum 01.01.2008 grundlegend reformiert.
Das Gesetz befaßt sich insbesondere mit der vorläufigen Deckungszusage, Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, Prämie, Zahlungsverzug, Versicherungsagenten.
Wichtige Paragraphen: §§ 1-48 (mit den Ausnahmen §§ 23-30 u. 41) und §§ 49-68a u. 74-80. Das achte Kapitel behandelt die Krankenversicherung und umfasst die Paragraphen 192-208.

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