Lexikon Krankenversicherung
Vertragsdauer
Vertragsdauer
Verträge werden für die Dauer von einem bis zu drei Versicherungsjahren geschlossen. Sie verlängern sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden (§ 13 Abs. 1 MB/KK und MB/KT). Eine längere Bindung als drei Jahre ist generell nicht zulässig. Auf das Kündigungsrecht können die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen bis zur Dauer von zwei Jahren verzichten.

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